Steuerlasten am Ende des 16. Jahrhunderts

Nachfolgend einige Auszüge aus den Amtserbbüchern des Amtes Augustusburg für Dorfschellenberg aus den Jahren 1591 und 1592:
Im Jahre 1591 gab es in Dorfschellenberg 35 „besessene Mann”, diese Bezeichnung bedeutete, dass derjenige etwas „besaß”, eine Bauernwirtschaft, einen Erbgarten oder ein eigenes Haus. Hausbewohner wie z.B. Ehefrauen, Kinder sowie auch Dienstpersonal (Mägde und Knechte) wurden zu damaliger nicht mitgezählt. Eventuell wurden sie als „Hausgenossen” bezeichnet.
Diese 35 besessenen Mann gliederten sich auf in
  • 19 Bauernwirtschaften
  • 2 Erbgärtner und
  • 13 Häusler.
Die bewirtschaftete Fläche der Dorfschellenberger Bauern betrug zur damaligen Zeit 18 ¾ fränkische Hufen. Eine fränkische Hufe ist 24 Hektar groß. Das bedeutete, dass ca. 450 Hektar bearbeitet wurde.
Die Größe der Höfe war damals wie auch heute sehr unterschiedlich. Der Erbrichter, damals Thomas Uhlmann, besaß 2 Hufen, also 48 Hektar. Das kleinste Anwesen hatte gerademals ¼ Hufe, also ca. 6 ha unterm Pflug.
„ Die gertner aber, weil sie zu ihrem Hausheim geringe Zugehörungen hatten, wurden hierein nicht gezogen”
Als Gärtner wurden diejenigen bezeichnet, welche keine Ackerflächen („geringe Zugehörungen”), sondern eine größere Wiese mit Obstbäumen in Besitz hatten (Erbgärten). Sie waren somit in der Lage, ihr Vieh mit Futter (Heu, Grumt und frisches Gras) zu sorgen.
Zu Dorfschellenberg gehörte auch ein Mahlmühle „am Flöhastrohme, die Hellmühle genandt, mit vier gengen und einem Schneidegang, einen Gartten und ein Stück von der Königswiese”. Die „vier genge” sind als Mahlmühlen für Getreide zu verstehen, die Schneidemühle war eine Brettmühle für Holzbretter. Die „Königswiese” begann gleich hinter der Höllmühle und zog sich an der Flöha entlang bis zum Frauenholz und gehörte dem „Churfürstlichem Ambte” im Schloss Augustusburg und diente zur Futtergewinnung für die Ochsen, die das Wasser im dortigen Brunnenhause zu Tage förderten. Einen Teil der „Königswiese”, auf der in früherer Zeit ebenfalls eine Mühle stand, hatte der Höllmüller zur Pacht bekommen. Das „Gasthaus zur Höllmühle” gab es zur damaligen Zeit noch nicht, es wurde erst gegen 1900 errichtet.
Dorfschellenberg „grenzte mit den Dörfern Grünpergk, Marbach und den Stedtlein Schellenbergk.” Hohenfichte war damals noch nicht existent, es gehörte zur Flur Grünberg bzw. zu Metzdorf. Das ‚stedtlein Schellenbergk’ ist heute Augustusburg. Die Umbennung von Stadt Schellenberg zu Augustusburg erfolgte im Jahre 1899, während Dorfschellenberg erst 1919 zum heutigen Schellenberg wurde.
In Dorfschellenberg gab es einen Erbrichter, welcher das Richteramt ausübte, als alle Streitsachen im Ort schlichten musste. Er war ebenfalls für Erbsachen, Hochzeiten und Taufen zuständig. Der Erbrichter war dem Amtsgericht auf der Augustusburg unterstellt.„ Und musste dieses Dorff jehrlich inns Ambt an gefellen entrichten”. – Die Obrigkeit wollte damals wie auch heute das Beste von ihren Bürgern: nämlich das Geld.
Die Gemeinde Dorfschellenberg musste jährlich entrichten:
  • „Ann Gulden” zu Michaelis (30. September) 1 Schock 22 Groschen und 1 Pfennig Erbzins sowie 49 Groschen Mühlenzins,
  • zu Martini (11. November) 12 Groschen Mohngeld, weiter zu Walpurgis (30. April) 25 Groschen und 1 Pfennig Erbzins und dazu noch 15 Groschen Mühlenzins.
Weiter kamen noch materielle Leistungen, z.B.
  • „ann getreyde” ca. 33 Hektoliter Korn,
  • sowie 36 Hektoliter Hafer zu Michaelis und zu Bartholmä
  • (24. August) „1 Schock Eyer und 14 junge hüner”.
Dies waren die Steuer- und Zinsleistungen der Dorfgemeinde. Von jeder Bauernwirtschaft wurde je nach Größe des Anwesens noch Erbzins erhoben. Es war fällig an Walpurgis, dem Hauptsteuertermin.

Geschichtliches