Gemeinderatssitzung am 17.04.1839Gemäß der Landgemeindeordnung für das Königreich Sachsen vom 7.11.1838 ging die allgemeine Ortsverwaltung der Ortschaften im Königreich von den Ortsgerichten (Erbrichter, Vizerichter, Gerichtsschöppen) auf den neu gebildeten Gemeinderat über. Somit war das Sinnbild (Justitia mit verbundenen Augen, in den Händen Schwert und Waage) nicht mehr zutreffend. Deshalb wurde in der Gemeinderatssitzung am 17.4.1839 im Punkt 3 der Tagesordnung beschlossen: „Da das zeither in Gebrauch der Localgerichten gewesene Siegel nach Inschrift und darauf befindlichem Sinnbild künftig weder für diese, noch dem Gemeinderath sich eignet, so soll dasselbe zum Amte eingeliefert und durch dasselbe caßiert, und dasselbe durch zwei von letzterem anzuschaffende neue Siegel, wovon das eine den Localgerichten, das zweite dem Gemeinderath auszuhändigen, jedoch mit passender Inschrift versehen, ersetzt werden.” Im Protokoll der Gemeinderatswahl am 27.12.1870 wird erwähnt, dass die Stimmzettel das Gemeindesiegel und das Siegel des Gemeindeältesten tragen. Gemeindeältester und Localrichter waren nicht die gleichen Personen.
Ansicht verschiedene Verschlußsiegel
Diese Dokumente sind aus der Privatsammlung von Herrn Gerhard Stachly. Wir möchten uns ganz herzlich bei ihm dafür bedanken.
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